Information: Werbung auf dem Campus
Die Universität Passau ist bestrebt, Werbemaßnahmen nur in einem verträglichen Maße zu dulden. Sie wird dabei insbesondere vom Studierendenparlament unterstützt, das die Verantwortlichen des Studentenwerkes und dessen zugehörigen Dienstleistungsservice Campus Direkt sowie die Universitätsverwaltung aufgefordert hat, nur maßvolle Werbeaktionen zuzulassen.
Obwohl Fremdwerbung auf dem Campus verboten ist, kommt es immer wieder vor, dass Firmen selbst oder über Studierende Plakataushänge, Flyerauslagen etc. Werbung an der Universität machen. Zur Abhilfe werden die Plakatwände sehr regelmäßig von der Reinigung bzw. den Offizianten geleert. Der personelle Aufwand, der für eine strikte Verfolgung benötigt würde, ist leider zu hoch, als dass er von der Universität geleistet werden könnte. Wenn Sie unzulässige Fremdwerbung entdecken, können Sie diese immer gerne und jederzeit entfernen.
Die Angehörigen der Universität Passau werden es Ihnen danken!
Bitte beachten Sie für Ihre Werbeaktion folgende Regeln:
1. Verteilen von Flyern
Das Verteilen von Flyern ist
- nach Freigabe der pdf-Vorlage vor (!) der Druckvergabe durch das Referat IV/3
- innerhalb der Gebäude nur an den vorgesehenen Ausstellern
- nicht innerhalb der Hörsäle / Seminarräume und auch nicht an deren Ein- und Ausgängen
- innerhalb der Mensa, allerdings nicht an den Ein- und Ausgängen, nur mit Genehmigung der Fa. Campus Direkt
gestattet.
Grundsätzlich gilt: Verteilung von Flyern auch mit Genehmigung nur in Maßen!
2. Nutzung von Bannerplätzen und des Übergangs Nikolakloster-Philosophicum (Durchlauferhitzer)
Genehmigung durch das Referat IV/3 nach schriftlicher Anfrage unter Vorlage des Entwurfs des Banners.
3. Radio-Werbung über www.campuscrew-passau.de.
Allgemein gilt:
4. Auf dem Campus dürfen nur Veranstaltungen an der Universität beworben werden und keine aktive Werbung für Veranstaltungen von Lokalen, Gasthäusern, Diskotheken u.Ä. gemacht werden. Ausnahme: Die universitäre Veranstaltung (nicht das Fest zu der Veranstaltung!) findet in einer Lokalität außerhalb des Campus statt (z.B. Poetry Slam, Semesterkonzert des Studierendenorchesters).
5. Werbung für kommerzielle Zwecke auf dem Unigelände ist unzulässig. Ausnahme: Innerhalb der Räumlichkeiten des Studentenwerks mit Genehmigung der Firma Campus Direkt.
6. Auf dem gesamten Campus und in den Räumen des Studentenwerks ist es generell untersagt zu werben für: Finanzdienstleistungen / Drucken und Kopieren / Informationstechnologie / Reiseverkehr.
7. Die Werbung für Veranstaltungen von – auch kulturellen – Veranstaltungen der Hochschulgruppen darf nicht vornehmlich der Bewerbung von Lokalen, Gaststätten, Diskotheken u.Ä. dienen.
Zur Genehmigung Ihrer geplanten Werbeaktion wenden Sie sich bitte rechtzeitig an:
Campus (außer Räume des Studentenwerks):
Ulrike Holzapfel
Referat IV/3 Eventmanagement
Tel.: 0851/509-1440
E-Mail: ulrike.holzapfel@uni-passau.de
Räume des Studentenwerks:
Fa. Campus Direkt
Christian Schmidt
Tel.: 0921/78 778 59 – 20
E-Mail: Christian.Schmidt@CAMPUSdirekt.de
Kategorie(n): Hochschulgruppen, Studierendenparlament, Studierendenvertretung, Studium, Unkategorisiert
Dieser Artikel wurde verfasst von Uni Passau Kommunikation.
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